Fragen Sie uns.

 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Mietverhältnis und die Vermietung.

Soweit Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Unser qualifiziertes Team hilft Ihnen gern weiter!

Wohnungssuche:

Wo finde ich aktuelle Mietwohnungen?

Unsere aktuellen Wohnungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link Wohnimmobilien.

Abschluss eines Mietvertrages:

Welche Unterlagen muss ich bei einer Bewerbung für eine Wohnung vorlegen?

Wenn Sie sich für eine Wohnung bei uns bewerben möchten, benötigen Sie hierfür eine Selbstauskunft, die Sie bei der Wohnungsbesichtigung bekommen oder sich auch von unserer Homepage herunterladen können. Diese wird dann mit folgenden Unterlagen zusammen bei uns eingereicht: Einverständniserklärung für die Schufa-Auskunft, eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie Kopien Ihrer Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate.

Wann muss ich die Kaution zahlen?

Sie erhalten die Bankdaten zur Überweisung der Kaution erst, wenn Sie uns den Mietvertrag unterzeichnet zurückgesandt haben. Da wir die Kautionskonten bei einem externer Dienstleister, der Hausbank München führen, ist die Kaution auf ein anderes Bankkonto zu überweisen, als die regelmäßigen Mietzahlungen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kaution mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin zur Wohnungsübergabe durch Sie überwiesen wurde.

Welche Nachweise muss ich zur Übergabe einer Wohnung mitbringen?

Keine. Die Zahlungen der ersten Miete sowie der Kaution erfolgt vor der Übergabe. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Kaution mind. 5 Werktage vor der Wohnungsübergabe überwiesen haben. Die Schlüssel und ein Wohnungsprotokoll, in dem die tatsächlichen Gegebenheiten festgehalten werden, erhalten Sie beim Übergabetermin von uns. Somit werden in der Regel keine weiteren Unterlagen von Ihnen benötigt.

Muss ich bei Anmietung einer Wohnung eine Provision zahlen?

Seit dem 01.06.2015 hat der Gesetzgeber das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen in Kraft treten lassen. Dies bedeutet, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der ihn beauftragt hat. Haben Sie keinen Makler beauftragt, für Sie eine Wohnung zu suchen, müssen Sie auch keine Provision zahlen.

Was ist eine SCHUFA Auskunft oder Bonitätsabfrage?

Die SCHUFA Auskunft bzw. Bonitätsabfrage ist eine Information über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Hier wird Ihre Zahlungsfähigkeit überprüft.

Genehmigungspflichtig:

Welche Vorschriften gibt es beim Thema Tierhaltung?

Kleintiere sind vom Gesetzgeber her ohne Einwilligung des Vermieters zugelassen, sofern sie keine Hausbewohner und Nachbarn belästigen. Jede andere Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ist beim Vermieter zu melden und von diesem zu genehmigen.

Bedarf die Aufnahme eines Lebenspartners in die Wohnung der Genehmigung des Vermieters?

Die Aufnahme einer weiteren Person bedarf der Mitteilung des Mieters und Genehmigung des Vermieters. Hier ist zu beachten, dass eine Wohnung nicht überbelegt wird. Eine Einzimmerwohnung darf daher auch nur von Einzelpersonen bewohnt werden. Außerdem wird aufgrund der Genehmigung die entsprechende Meldebescheinigung ausgefüllt. Eine Briefvorlage hierzu finden Sie bei uns im Formularcenter.

Darf ich als Mieter bauliche Veränderungen vornehmen?

Bauliche Veränderungen jeglicher Art am bzw. im Mietobjekt, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung, sind generell nicht erlaubt.

Warum muss ich mir für das Aufstellen von Waschmaschine, Trockner oder Geschirrspüler eine Genehmigung ausstellen lassen?

Nur so ist gewährleistet, dass der Vermieter den Mieter auf seine Pflichten (Einhalten von Ruhezeiten, ordnungsgemäßes Aufstellen/Anschließen, Anbringung eines Wasserstopps, Abschließen einer Hausratversicherung für die Kostenübernahme des Schadens bei Wasseraustritt, etc.) hingewiesen hat.

Mit welchen Angelegenheiten muss ich mich schriftlich an meinen Vermieter wenden?

Folgende Punkte müssen aus rechtlichen Gründen in Schriftform geregelt und können nicht, wie eine Menge anderer Anliegen, telefonisch durch unsere Mitarbeiter erledigt werden, und zwar:

  1. Änderung der Bankverbindung

    In diesem Fall teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Hierzu können Sie sich gern unser SEPA-Formular herunterladen. Dies benötigen wir mit Ihrer Original-Unterschrift.

  2. Kündigung des Mietverhältnisses

    Hierzu reichen Sie uns bitte eine von allen Mietern unterschriebene Kündigung ein.

  3. Vertragsänderungen

    Für sämtliche Änderungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen, wie z.B. Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietverhältnis, Änderung des Familiennamens etc., benötigen wir Ihr Anliegen in Schriftform. Entsprechende Vorlagen finden Sie bei uns im Formularcenter.

  4. Tierhaltung

    Kleintiere sind vom Gesetzgeber her ohne Einwilligung des Vermieters zugelassen, sofern sie keine Hausbewohner und Nachbarn belästigen. Jede andere Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ist beim Vermieter zu melden und von diesem zu genehmigen.

  5. Verlegung von Bodenbelägen, Montage einer Markise, Anbringung einer Duschabtrennung sowie das Aufstellen/Einbauen einer Waschmaschine, eines Geschirrspülers, eines Kondensations-Wäschetrockners oder eines Cerankochfeldes

    Diese Vorhaben sind genehmigungspflichtig und bedürfen einer schriftlichen Anfrage des Mieters, damit das weitere Vorgehen genau abgestimmt werden kann und es während oder bei Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter zu keinen Streitigkeiten kommt.

Während des Mietverhältnisses:

Was muss ich bei einer Änderung meiner persönlichen Daten, z.B. Bankverbindung, Handynummer, Heirat etc. unternehmen?

Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall schnellstmöglich Ihre neuen Kontaktdaten. Wir benötigen im Falle der Änderung Ihrer Bankverbindung unbedingt ein neues SEPA Lastschriftmandat von Ihnen.

Ich habe meine Bank gewechselt. Wie kann ich Sie informieren?

Wir benötigen bei einem Wechsel Ihrer Bank ein erneutes SEPA LAstschriftmandat mit einer original Unterschrift von Ihnen. Das entsprechende Formular können Sie hier runterladen. Bitte drucken Sie dieses aus und übersenden uns eine unterzeichnete Version.

Was muss ich unternehmen bei Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln?

Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, dann Kontakt Sie den Verlust bitte unverzüglich. In besonderen Fällen empfehlen wir auch eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzugeben und den Schaden Ihrer Versicherung zu melden.

Nebenkosten:

Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Eine Aufstellung der Heiz- und Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und ist diesem auch beigefügt.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Der Gesetzgeber gibt dem Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Damit eventuelle Betriebskostenvorauszahlungen für das Jahr noch angepasst werden können, sind wir bemüht, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen. Sollte die Abrechnung für die Einreichung der Einkommensteuererklärung noch nicht vorliegen, kann ohne Probleme beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

Warum muss ich die Kosten für den Aufzug mit zahlen, wenn ich doch im Erdgeschoss wohne?

Auch der Erdgeschossmieter kann den Aufzug nutzen. Mit diesem Recht ist der Mieter auch verpflichtet, die Kosten hierfür mitzutragen.

Hausgemeinschaft:

Das Treppenhaus als Lagerhalle?

Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und daher aus brandschutztechnischen Gründen von jeglichen Gegenständen freizuhalten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Gibt es eine Hausordnung?

Es gibt eine Hausordnung, die auch Bestandteil des Mietvertrages ist. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Hausordnung.

Gesetzliche Bestimmungen:

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die sich vornehmlich in warmem Wasser (z.B. zentralen Warmwasserspeichern) bilden. Gesundheitsgefährdend können sie nur für Menschen mit geschwächtem Immunsystem durch Einatmen von Wasserdampf unter 60 °C (z.B. beim Duschen) werden. Um unseren Mietern gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, kommen wir unseren Pflichten zur regelmäßigen Überprüfung des Trinkwassers und den möglichen vorbeugenden Maßnahmen selbstverständlich nach.

Sind die Rauchwarnmelder wirklich nötig? Das Geld kann man sich doch sparen!

Falsch! Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Viele Menschen erleiden jedes Jahr durch Wohnungsbrände schwerste Verletzungen. Todesfälle können auch durch giftigen CO-Rauch ausgelöst werden. Nur mit Hilfe der Warnmelder besteht eine höhere Überlebenschance. Aus diesem Grund haben wir unsere Immobilien bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Schäden:

Ich möchte eine Reparatur / einen Schaden melden

Ein Schaden – gleich welcher Art – ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Dies kann telefonisch, auf unserer Homepage, per Mail oder per Post erfolgen.

Beendigung des Mietverhältnisses:

Wie kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Eine Rücknahme der Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Sollte der Vermieter mit Ihrer Kündigung bereits einen neuen Mietpreis für die Nachvermietung festgelegt haben, wird die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter den neuen Konditionen erfolgen.

Welche Frist ist bei einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses einzuhalten?

Die Kündigung des Mietverhältnisses muss in jedem Fall bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich per Brief beim Vermieter eingehen, um im gleichen Monat noch berücksichtigt zu werden. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder nur mündlich ist unwirksam.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es somit nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang beim Vermieter an (Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag ein Werktag ist).

Fallbeispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Januar bei Ihrem Vermieter ein. So endet das Mietverhältnis dann mit Ablauf des 30.04. des betreffenden Jahres.

Endabnahme / Schlüsselübergabe: Was muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung kündigen, werden Sie von uns gebeten, eine Vorabnahme durchführen zu lassen. Hier wird der Zustand der Wohnung geprüft und Ihnen mitgeteilt, welche Arbeiten ggf. von Ihnen bis zur Endabnahme durchgeführt werden müssen. Ein Endabnahmetermin sollte rechtzeitig vereinbart werden und die bei der Vorabnahme aufgenommenen Arbeiten bis zu dem Termin erledigt sein. Die Ihnen bei der Übergabe ausgehändigten Schlüssel müssen vollzählig bei der Endabnahme wieder abgegeben werden. Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden.

Muss ich die erteilte Einzugsermächtigung separat kündigen?

Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine separate Kündigung ist daher nicht erforderlich.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die von Ihnen eingezahlte Kaution wird auf einem separaten Kautionskonto verwaltet. Grundsätzlich steht dem Vermieter für die zu erstellende Abrechnung ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten zur Verfügung, um zu prüfen, ob etwaige Ansprüche des Vermieters (Mietrückstand, Nachzahlung Betriebskostenabrechnung, ausstehende Renovierungsleistungen) bestehen. Nachdem die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter zurückgegeben worden ist, wird eine Kautionsabrechnung erstellt.

Muss ich meine neuen Kontaktdaten nach Beendigung eines Mietverhältnisses mitteilen

Auch nach der Beendigung eines Mietverhältnisses teilen Sie uns bitte immer Ihre neuen Kontaktdaten mit. Nur so können wir Ihnen noch eventuelle Einbehalte für offene Nebenkostenabrechnungen aus der Mietkaution nachträglich auszahlen.

Ich möchte als Angehöriger / Erbe kündigen. Was ist zu beachten?

Beim Tod des Mieters haben Sie als Erbe das Recht, außerordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist die Wohnung schriftlich zu kündigen. Es ist jedoch als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheines zusammen mit der schriftlichen Kündigung einzureichen.

Noch Fragen offen oder keine passende Antwort gefunden?

Kontakt / So erreiche ich ...

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat telefonisch, via E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege zur Seite. Hierzu nutzen Sie bitte unsere entsprechende Kontaktseite.